Nutzungsordnung für den Cloud-Speicher des Karneval Club Nußloch 1960 e.V. (KCN)
§1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Mitglieder sowie externe Personen (nachfolgend: “Nutzer”), denen durch den Karneval Club Nußloch 1960 e.V. (nachfolgend „KCN“) ein Zugang zum vereinseigenen Cloud-Speicher bereitgestellt wird.
Betreiber des Cloud-Speichers ist:
Karneval Club Nußloch 1960 e.V.
Bismarckstraße 12
69226 Nußloch
www.kc-nussloch.de
Zentrale Anlaufstelle des Betreibers für sämtliche Anliegen der Nutzer im Zusammenhang mit dieser Nutzungsordnung (Single Point of Contact (SPoC)) ist:
info@kc-nussloch.de
§ 2 Zweck der Nutzung
Der Cloud-Speicher dient ausschließlich der Vereinsarbeit und der Erfüllung von Aufgaben im Interesse des KCN. Eine private Nutzung des Cloud-Speichers ist nicht gestattet.
§ 3 Zugang und Kontosicherheit
(1) Benutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
(2) Jeder Nutzer ist verpflichtet, jedwede nicht autorisierte Nutzung des Cloud-Speichers sowie jedweden nicht autorisierten Zugriff mit angemessenen Maßnahmen zu verhindern. Danach ist jeder Nutzer insbesondere verpflichtet:
- ein sicheres Passwort zu verwenden und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln;
- Geräte, Systeme, Programme und Sicherungskopien so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität, noch die Verfügbarkeit des Cloud-Speichers bzw. von Systemen, Netzen und Daten anderer Nutzer oder Dritter beeinträchtigt werden.
Jeder Nutzer unterrichtet den SPoC unverzüglich nach seiner Kenntnisnahme über jedwede nicht autorisierte Nutzung der Cloud-Dienste, des Kontos oder des Passworts und jedweden nicht autorisierten Zugriff darauf.
(3) Für alle Benutzerkonten ist die Nutzung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) mittels Authenticator-App verpflichtend. Die Nutzung von 2FA stellt einen anerkannten Schutz gegen unbefugte Zugriffe dar.
(4) Konten, für die keine aktive Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet ist, können ohne weitere Ankündigung gesperrt werden.
§ 4 Autorisierte Inhalte; unzulässige Aktivitäten
(1) Im Cloud-Speicher dürfen ausschließlich Inhalte gespeichert werden, die für die Vereinsarbeit erforderlich sind.
Die Speicherung von Inhalten, die nicht dem Nutzungsweck des Cloud-Speichers entsprechen oder durch Gesetze, Rechtsverordnungen, behördliche Anordnungen o.ä. verboten sind oder die Rechte Dritter (insb. Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen, ist untersagt. Danach sind insbesondere folgende Inhalte untersagt:
- rechtswidrige Inhalte,
- betrügerische oder irreführende Inhalte,
- urheberrechts-, marken- und persönlichkeitsrechtverletzende Inhalte,
- extremistische oder verfassungsfeindliche Inhalte,
- unsittliche, insb. pornografische Inhalte,
- beleidigende, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte, insbesondere in Bezug auf Religion, Weltanschauung, ethnische oder soziale Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Behinderung oder Beeinträchtigung einzelner Personen oder Personengruppen,
- vereinsfremde private Datensammlungen,
- personenbezogene Daten ohne Vereinsbezug.
(2) Im Zusammenhang mit der Nutzung des Cloud-Dienstes sind folgende Aktivitäten sowie die versuchte Ausführung derselben nicht zulässig:
- Das Prüfen, Scannen oder Testen der Schwachstellen des Cloud-Speichers,
- Verstoß gegen Sicherheits- sowie Authentifizierungsmaßnahmen oder sonstiges Umgehen dieser Maßnahmen,
- Verschaffung eines Zugangs zur Cloud oder gemeinsam genutzter Bereiche, für die der Nutzer keine Einladung erhalten hat,
- Stören oder Unterbrechen des Cloud-Dienstes, zum Beispiel durch Versenden von Viren, Überlasten, Flooding, Spamming oder Mail-Bombing,
- Zugriff auf oder Durchsuchen des Cloud-Dienstes sowie Erstellung von Konten für die Cloud auf andere Weise als über zugängliche Benutzeroberfläche, etwa durch Scraping,
- unaufgefordertes Versenden von Mitteilungen, Werbung oder Spam,
- Versenden von veränderten, irreführenden oder falschen Absenderinformationen, einschließlich „Spoofing“ und „Phishing“.
- Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht den Vereinszwecken entsprechen,
- Umgehen vorgegebener Speicherplatzbeschränkungen,
- Nutzung nicht autorisierter Inhalte nach Abs. 1.; das heißt insbesondere diese dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, zu vervielfältigen, nichtöffentlich oder öffentlich wiederzugeben sowie diese in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten (etwa durch Senden, Einsatz von Bild-, Ton- und sonstigen Informationsträgern oder Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten),
§ 5 Hochladen und Nutzen von Inhalten; Umgang mit personenbezogenen Daten
(1) Der Nutzer garantiert, dass die von ihm im Cloud-Speicher bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und er für die Speicherung und vereinsinterne Nutzung der Inhalte uneingeschränkt berechtigt ist. Er garantiert insbesondere, dass die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, diese dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, nichtöffentlich oder öffentlich wiederzugeben sowie diese in körperlicher oder unkörperlicher Form vollständig oder teilweise zu verbreiten (etwa durch Senden, Einsatz von Bild-, Ton- und sonstigen Informationsträgern oder Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten) – sowohl im Original als auch in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form. Dies schließt auch eine ausschnittsweise Benutzung von Fotografien, Videos oder sonstigen Medien bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Werken ein (z.B. Montage, Collage).
(2) Mit dem Hochladen, räumt der Nutzer dem KCN
- das nicht ausschließliche,
- örtlich unbeschränkte,
- in jeder beliebigen Umgebung (auch Systemumgebung) ausübare,
- übertragbare,
- dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare,
- für nicht gewerbliche Zwecke unterlizenzierbare,
Recht ein, die hochgeladenen Daten im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen. Das Nutzungsrecht schließt sämtliche in Abs. 1 benannten Nutzungsarten ein.
(3) Für den Fall, dass Dritte wegen der Verwendung dieser Inhalte Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen, stellt der Nutzer den Betreiber von allen solchen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei. Der Betreiber wird den Nutzer über die Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich informieren.
(4) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für Zwecke des KCN gespeichert und verarbeitet werden. Nutzer sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten Die Verpflichtungen zum Datenschutz gelten über das Ende der Nutzungsvereinbarung hinaus.
§ 6 Weitergabe von Inhalten; Wahrung der Vertraulichkeit
(1) Das Teilen von Inhalten mit anderen Nutzern sowie die Vergabe von Zugriffsrechten auf bestimmte Inhalte anderer Nutzer sind zentrale Eigenschaften des Cloud-Dienstes. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers beim Teilen von Daten, dem Versand von öffentlichen Links und der Vergabe von Zugriffsrechten sorgsam und datensparsam vorzugehen. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
(2) Jedes Mitlesen oder Auswerten von Nachrichteninhalten, die an Dritte adressiert sind, sowie die Weitergabe unbeabsichtigt erhaltener Informationen ist unzulässig.
(3) Dateien, Dokumente, Fotos, Videos oder sonstige Inhalte aus dem Cloud-Speicher dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweils berechtigten Person oder des KCN nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere für:
- soziale Netzwerke,
- Messenger-Dienste,
- E-Mail-Verteiler,
- Internetseiten,
- sonstige externe Plattformen.
(4) Die Weitergabe von Fotos und Videos von Vereinsveranstaltungen außerhalb des Cloud-Speichers bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der jeweils Berechtigten.
(5) Die Nutzer verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vereinbarung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder anders als zu den in der Nutzungsordnung festgelegten Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen sind Angaben, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus.
§ 7 Rechte der Administratoren
(1) Der Vorstand beauftragt Administratoren mit dem technischen Betrieb und der Betreuung des Cloud-Speichers.
(2) Die Administratoren sind berechtigt, auf gespeicherte Inhalte zuzugreifen, soweit dies erforderlich ist, insbesondere:
- zur technischen Administration,
- zur Fehlerbehebung,
- zur Gewährleistung der IT-Sicherheit,
- zur Untersuchung möglicher Verstöße gegen diese Nutzungsordnung,
- auf Anweisung des Vorstands.
(3) Administratoren sind zur vertraulichen Behandlung der dabei bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Insoweit gilt § 6 Abs. 5 entsprechend.
§ 8 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
(1) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung kann der Zugang zum Cloud-Speicher vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht eines solchen Verstoßes hat.
Zusätzlich kann eine Meldung an den Vorstand erfolgen. Weitere vereinsrechtliche Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Nutzer haften bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden und stellen den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei. insoweit gilt § 5 Abs. 3 entsprechend.
§ 9 Haftung und Datenverlust
(1) Der KCN bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Cloud-Speichers. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit des Dienstes besteht jedoch nicht. Eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden Es werden daher ausdrücklich keine bestimmten Eigenschaften zugesichert und keine Gewähr für die Fehlerfreiheit übernommen.
(2) Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder andere Umstände können zu einer vorübergehenden Einschränkung oder Unterbrechung des Zugangs führen.
(3) Der KCN übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, soweit dieser nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins oder seiner Beauftragten beruht.
(4) Der Cloud-Dienst wird ausschließlich für den Datenaustausch und nicht für die Datensicherung bereitgestellt. Nutzer sind daher selbst dafür verantwortlich, wichtige Dateien undDokumente zusätzlich zu sichern, sofern deren Verlust für die Vereinsarbeit oder den Nutzer erhebliche Nachteile verursachen würde.
§ 10 Inkrafttreten; Änderungen
(1) Diese Nutzungsordnung tritt mit Beschluss des Vorstands vom 18.05.2026 in Kraft.
(2) Mit der Nutzung des Cloud-Speichers erkennen die Nutzer diese Nutzungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
(3) Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit den Leistungsumfang, die Verfügbarkeit und den Zugang zum Cloud-Dienst zu verändern oder umzustellen. Das Recht der Änderung gilt insbesondere für System-Wartungen und -Erweiterungen sowie Software-Updates. Dies gilt auch für die vollständige Einstellung des Cloud-Service.
(4) Änderungen dieser Nutzungsordnung werden durch den Vorstand des KCN beschlossen und den Nutzern in geeigneter Weise bekanntgegeben. Die Änderungen treten mit Bekanntgabe in Kraft.
§ 11 Schlussbestimmungen (Anwendbares Recht, Gerichtstand, Salvatorische Klausel)
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Nutzungsordnung bzw. das Nutzerverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Betreibers zuständigen Stelle. Der Betreiber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
(3) Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Nutzungsordnung der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Nutzungsordnung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
